Der Baugrund ist aufgrund seiner komplexen physikalischen Eigenschaften sowie den Wechselwirkungen mit dem Bauwerk für Bauherren und Beteiligte meist nur schwer einzuschätzen. Es besteht ein Baugrundrisiko. So ist dringend anzuraten, dass der Bauherr zur Einschätzung und Minderung des Baugrundrisikos schon in der Planungsphase eine Baugrunderkundung durchführen lässt.
Zum 31.12.2018 trat in Deutschland das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft, welches weitreichende Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sowohl im Neubau als auch im Bestand, haben wird. Erstmalig wird in Deutschland der Schutz von Menschen vor Radon gesetzlich geregelt und fordert von Planern und Ausführenden am Bau neue Kenntnisse und Fertigkeiten zum radonsicheren Bauen und Sanieren.
Durchführung von Baugrunduntersuchungen und geotechnischen Erkundungen. Erstellung von Untersuchungskonzepten. Kleinrammbohrungen im Durchmesser 36, 50, 60 und 80 mm, Rammsondierungen gemäß DIN 4094 (DPH, DPM, DPL), Statischer Plattendruckversuch in Anlehnung an DIN 18134 (Verdichtungskontrollen), Dynamischer Plattendruckversuch mit dem Leichten Fallgewichtsgerät gemäß TP BF-StB Teil B 8.3 (Verdichtungskontrollen) u.v.m