Radonmessung

In Gebäuden und im Baugrund

Zum 31.12.2018 trat in Deutschland das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft, welches weitreichende Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sowohl im Neubau als auch im Bestand, haben wird. Erstmalig wird in Deutschland der Schutz von Menschen vor Radon gesetzlich geregelt und fordert von Planern und Ausführenden am Bau neue Kenntnisse und Fertigkeiten zum radonsicheren Bauen und Sanieren.

Das gesundheitliche Schädigungspotential von Radon-222 in Innenräumen wurde lange Zeit massiv unterschätzt. Mittlerweile gilt das radioaktive Gas, das aus dem Erdreich entweicht und sich in Gebäuden anreichern kann, als mögliche Ursache für Erkrankungen an Lungenkrebs. „Die Ablagerung der radioaktiven Zerfallsprodukte des Radons in der Lunge und der Zerfall von im Körper verbliebenem Radon gelten nach dem Tabakrauchen als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland“ (BMU, Radonmaßnahmenplan, 2019). 

Bis zum 31.12.2020 müssen die Länder so genannte Vorsorgegebiete ausweisen, die sowohl Auswirkungen für Neubauten, als auch für den Arbeitsschutz haben werden. Allerdings werden derartige Gebietsausweisungen keine quantitative Aussagen zur tatsächlichen Radonbelastung in Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen ermöglichen, da die Radonexposition sehr starken jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt und entscheidend von der Gebäudeausbildung und dem Nutzerverhalten abhängt. In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Referenzwert von 300 Bq/m3 im Jahresmittel unterschritten wird. Gemäß WHO und verschiedener Sachverständiger ist sogar ein Referenzwert von <100 Bq/m3 im Jahresmittel zu empfehlen. Mit Inkrafttreten des StrlSchG gibt es in Deutschland keine Gebiete, in denen keine Radonschutzanforderungen bestehen!

Auswirkungen bei Neubauten

„Für Neubauten besteht für Bauherren die grundsätzliche Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringt.“ (BfS, Radon-Handbuch Deutschland, 2019).

Mit vergleichsweise geringem technischem und finanziellem Aufwand kann die Radonexposition im Neubau wirksam minimiert werden. Häufig reichen übliche Bauweisen gegen drückendes Grundwasser aus. Schallschutzmaßnahmen und teils auch Wärmeschutzmaßnahmen nach dem derzeitigen Stand der Technik, führen ebenfalls zur Verringerung der Radonexposition. Aus fachlicher Sicht wird dennoch angeraten im Rahmen der Baugrunduntersuchung oder bei der Neuausweisung von Baugebieten den Baugrund hinsichtlich seines Radon-Potenzials vorab zu untersuchen. Dies sollte auch unabhängig von der Lage innerhalb oder außerhalb eines Vorsorgegebietes erfolgen.

Auswirkungen für Bestandsgebäude

In Bestandsgebäuden kann es durch Undichtigkeiten (z.B. Risse im Mauerwerk oder in der Bodenplatte, Leitungsdurchführungen, Versorgungsschächte etc.) zur Anreicherung von Radon-222 in den Keller- oder Erdgeschoßräumen führen. Durch offene Treppenaufgänge oder Versorgungsschächte kann Radon-222 auch bis in obere Etagen vordringen. Vorsicht ist geboten bei energetischen Sanierungen, die zu einer Reduzierung der Luftwechselrate führen.

Technische Sanierungsmaßnahmen sind im Bestand häufig schwierig und kostenaufwendig. Allerdings kann eine Anpassung des Nutzerverhaltens zu deutlichen Verbesserungen der Situation führen. Hier steht insbesondere eine regelmäßige und häufige Lüftung im Vordergrund. 

Auswirkungen für Arbeitsplätze

„Werden Gebäude, die sich in einem Radonvorsorgegebiet befinden, zum Arbeiten genutzt, sind die für die jeweiligen Arbeitsplätze Verantwortlichen verpflichtet, die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu ermitteln.“ (BfS, Radon-Handbuch Deutschland, 2019).

Darüber hinaus empfehlen sich vorbeugende Messungen für alle Arbeitgeber, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Kindertagesstätten, Schulen, Behörden etc.

Herausforderungen

Insbesondere für die nachfolgenden beispielhaften Konstellationen müssen zukünftig Vorgehensweisen und Lösungen erarbeitet werden:

  • Mieter oder Angestellte messen erhöhte Werte in der Mietwohnung bzw. am Arbeitsplatz
  • Bauherren messen erhöhte Werte im Neubau vor Abnahme oder in der Gewährleistung
  • Immobilienmakler oder Bauträger vermitteln oder verkaufen Gebäude mit erhöhten Werten
  • Eltern messen erhöhte Werte in Kitas oder Schulen

Jeder kann einfache und kostengünstige Messungen durch kleine Dosimeter oder Exposimeter, die im Internet angeboten werden, durchführen. Deshalb wird zukünftig der richtigen, ganzheitlichen und objektbezogenen Bewertung von Messergebnissen durch Sachkundige und Sachverständige eine große Bedeutung zukommen. Andernfalls kann es zur pressewirksamen Skandalisierung von Harmlosem oder zur Verharmlosung von potenziell Gefährlichem kommen.

Falls Sie Fragen und Informationsbedarf zum Thema Radon haben, können Sie sich gerne bei GCH melden. Die entsprechende Radon-Sachkunde (TÜV) liegt bei GCH vor. Es können auch Radon-Messdienstleistungen für Messungen in Gebäuden und im Baugrund mit aktiven und qualitativ hochwertigen Messgeräten durchgeführt werden.